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   ArbG Frankfurt/Oder, 20.07.2006 - 2 Ca 2768/05   

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ArbG Frankfurt/Oder, 20.07.2006 - 2 Ca 2768/05 (https://dejure.org/2006,38250)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.07.2006 - 2 Ca 2768/05 (https://dejure.org/2006,38250)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 2 Ca 2768/05 (https://dejure.org/2006,38250)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 25 Sa 10343/06

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Abwicklungsvertrag - Darlehen - stiller

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 20.07.2006 - 2 Ca 2768/05 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger hat gegen das ihm am 08.08.2006 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) - 2 Ca 2768/05 - vom 20.07.2006 am 01.09.2006 Berufung eingelegt und diese form- und fristgerecht begründet.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) - 2 Ca 2768/05 - vom 20.07.2006 den Beklagten zu verurteilen, an ihn EUR 13.142,67 nebst Zinsen in Höhe von 6 % seit dem 01.01.2003 zu zahlen.

  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 410/07

    Arbeitgeberdarlehen; Unternehmensbeteiligung; Abwicklungsvereinbarung;

    So gelangen zu der Auslegung, dass der Darlehensrückzahlungsanspruch von der Ausgleichsklausel erfasst ist, nicht nur die hier zur Entscheidung berufene Berufungskammer des LAG Köln, sondern auch das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg in seiner Entscheidung vom 09.02.2007, 25 Sa 10343/06, das Arbeitsgericht Aachen in seiner Ausgangsentscheidung zu dem vorliegenden Rechtsstreit, das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in der vom Arbeitsgericht Aachen zitierten Entscheidung 16/4 Ca 9685/05 vom 23.05.2006, sowie das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder in seiner Entscheidung 2 Ca 2768/05 vom 20.07.2006.
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